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Weiterbildung und Erholung in perfekter Symbiose: Sprachreisen als Bildungsurlaub

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Kaum etwas ist für einen Arbeitnehmer so wertvoll wie sein Urlaub. Da ist es verständlich, wenn man für die berufliche Weiterentwicklung – Sprachreise oder anderweitig (z.B. Fernstudium) - ungern seinen Urlaub opfern möchte. Der Gesetzgeber stimmt dem zu, und hat daher den Bildungsurlaub geschaffen. Leider ist dies jedoch keine deutschlandweite Regelung, sondern von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Grundsätzlich kann man sagen, dass ein Arbeitnehmer im Jahr Anspruch auf so viele Tage Bildungsurlaub hat, wie er Tage in der Woche arbeitet. Da der durchschnittliche Arbeitnehmer fünf Tage in der Woche arbeitet, hat er auch fünf Tage im Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub. Allerdings muss der Arbeitgeber dies erst gewähren, wenn der Beschäftigte seit mindestens sechs Monaten in Vollzeit angestellt ist.

Nicht jede Sprachreise kann als Bildungsurlaub gewertet werden. Der Auslands-Sprachkurs muss vom Kultusministerium des jeweiligen Landes anerkannt sein. Die Faustregel für eine Anerkennung lautet, dass Sprachkurse mindestens 30 Wochenstunden haben müssen, um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden. Ist der Wunsch-Kursus jedoch nicht anerkannt, ist noch nicht alles verloren.

Viele Anbieter sind gewillt, einen Antrag auf Anerkennung zu stellen – eine Anfrage kann nicht schaden. Zwar muss der Antrag in der Regel von den Schulen gestellt werden, aber der Reiseveranstalter kann bei Interesse mit der Sprachschule Kontakt aufnehmen. Man sollte seine Sprachreise aber frühzeitig planen, denn der Beantragungszeitraum kann einige Wochen betragen.

Unter Umständen muss der Arbeitnehmer für seine Sprachreise auch selbst in Aktion treten. Bildungsurlaub in Niedersachen wird nur gewährt, wenn der Arbeitnehmer die Anerkennung seines Sprachurlaubs als Bildungsurlaub selbst beim zuständigen Ministerium beantragt. Beantragt wird die Anerkennung von Sprachreisen als Bildungsurlaub meist in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen.

Das Gehalt wird während des Bildungsurlaubs weitergezahlt. Um einen längeren Sprachkurs zu ermöglichen, kann der Anspruch auf Bildungsurlaub in Absprache mit dem Arbeitgeber von einem Jahr auf das nächste verlagert werden. Wenn Sie eine Sprachreise als Bildungsurlaub planen, sollten Sie dies in jedem Fall frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber klären.

Durch die unterschiedlichen Regelungen ist es unbedingt notwendig, aktuelle Informationen einzuholen. Die Veranstalter von Sprachreisen, die als Bildungsurlaub anerkannt sind, haben gewöhnlich auch die Kenntnisse über die derzeitigen gesetzlichen Regelungen, und stellen diese oft auch in ihrem Online-Angebot dar.

(Autor: Heiner de Wendt, Juli 2004)